Die Vorschläge vom 12. September 2010 sind mangelhaft
Zu den Eigenkapitalvorschlägen vom 12. September 2010: Basel III verlangt zu wenig, ist zu wenig streng und kommt zu spät.
Mit den am Sonntag von den Notenbankgouverneuren und Aufsichtsbehörden publizierten Vorschlägen zur künftigen Eigenmittelausstattung werden die internationalen Grossbanken nach der Übergangsfrist besser gewappnet sein gegen Verluste als bei Ausbruch der Krise im Jahr 2007.
- Allerdings sind die Übergangsfristen zu lange. Übergangsfristen sind sicher nötig. Es gibt davon im Vorschlag ein ganzes Bündel. Der Gesamtbedarf an echtem Eigenkapital steigt von 3,5 % im Jahr 2013 erst im Jahr 2019 auf 7 %. Bis dann hat die Welt möglicherweise bereits die nächste Krise und das Basel IV-Projekt hinter sich.
- Zudem fehlen bei den neuen Vorschriften entscheidende Teile: Eine Leverage Ratio, welche die Fehler der “Risikogewichtung” eindämmen soll, wird nur versuchsweise berechnet. Verschärfte Vorschriften für systemrelevante Banken werden “weiter studiert”, d.h. nicht eingeführt. Das Gleiche gilt für die Einführung von “contingent capital” und “bail-in debt“. Diese neuen Kategorien von Verbindlichkeiten würden im Notfall in Eigenkapital umgewandelt und damit die Gläubiger verstärkt in die Verantwortung nehmen. Die Marktpreise für solche Finanzkontrakte gäben wertvolle Signale zur Risikoeinschätzung am Finanzmarkt.
- Die Frage, wie grosse Banken im Krisenfall ohne unannehmbare Schäden für die Volkswirtschaften und ohne den Beizug der Steuerzahler liquidiert werden könnten, wird ausgeklammert.
Insgesamt haben die internationalen Grossbanken ihre Interessen weitgehend durchsetzen können, diesbezüglich ist Basel III gleich wie Basel II.
Etwas besser sieht es aus in der Schweiz: Die Schweizer Grossbanken sind besser kapitalisiert als bei Ausbruch der Krise, vor allem auch, weil sie ihr Geschäftsvolumen und die aufgeblähten Bilanzsummen massiv reduziert haben. Zudem müssen sie bereits heute eine Leverage Ratio einhalten, die allerdings noch zu tief ist. Ich denke, dass die zwei Banken ihre Eigenmittel durch Gewinnrückbehalte und auch durch Kapitalerhöhungen weiter stärken müssen. Kapitalerhöhungen sind bei den bestehenden Aktionären wegen der Verwässerung nicht beliebt, für neue Aktionäre dafür interessant. Und vor allem sind hohe Eigenmittel für die Kunden attraktiv. Und auf die Kunden kommt es letztlich an. Viel Eigenkapital ist gut, wenig Eigenkapital ist schlecht.
Für die systemrelevanten Banken in der Schweiz, sicher die zwei Grossbanken, müssen die Anforderungen deutlich strenger sein als jetzt aus Basel vorgeschlagen. Zudem müssen die aufgezeigten Lücken im Vorschlag von Basel III gefüllt werden. Von der Kommission unter der Leitung von Peter Siegenthaler erwarte ich per Ende dieses Monats Vorschläge, welche die in ihrem Zwischenbericht aufgezeigte Stossrichtung vollumfänglich abdeckt.
Der Bundesrat darf das Grossbankenthema nicht auf die lange Bank schieben
Das „Too big to Fail“ Problem darf nicht aufgeschoben werden.
Genau dies ist jetzt aber im Gange. Der Bundesrat hat am 26. August der Verschiebung des Schlussberichtes seiner Expertenkommission zugestimmt. Als Grund dafür wird angegeben, man wolle „das Vorliegen eines internationalen Konsenses über die Kalibrierung von Basel III“ zu den Eigenkapitalvorschriften abwarten. Formell beträgt der Aufschub nur einen Monat, bis Ende September. Aber dannzumal wird dieser internationale Konsens auch nicht vorliegen. Zudem wird der internationale Konsens sehr im Dienste der grossen Banken dieser Welt stehen. Bei der Arbeit der Expertenkommission geht es um viel mehr und um Grundsätzlicheres als um irgendwelche Formeln und Zahlen zum Eigenkapital.
Zuerst geht es darum, zur Reduktion der „Too big to fail“ Problematik eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche besondere Anforderungen an systemrelevante Banken in stellt. Bei einer gesetzlichen Verankerung wird die FINMA in Zukunft verpflichtet werden, geeignete Massnahmen zu ergreifen. Dann müssen wir nicht mehr im Nachhinein darüber streiten, ob die Aufsicht „versagt“ habe. Die FINMA braucht einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag. Vor allem auf dem Gebiet der Einflussnahme auf die Organisationsstruktur fehlt der Aufsicht heute die Kompetenz. Aber auch für die Bereiche Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung sind Sonderregelungen gesetzliche zu verankern. Vor allem sollen solche Vorschriften für systemrelevante Banken progressiv ausgestaltet werden können. Wenn Banken ihre Systemrelevanz reduzieren, werden sie mit tieferen Anforderungen belohnt.
Die Bankenaufsicht soll Banken beaufsichtigen
Die Bankenaufsicht soll Banken beaufsichtigen, so wie die Verkehrspolizei die Verkehrsteilnehmer beaufsichtigt. Statt dessen mischt sie sich ein in das Risikomanagement der Banken. Ein Referat anlässlich der Tagung des Forum Engelberg in Genf vom 26. August 2010: Supervising banks, not supervising risks in banks
Eigenkapitalvorschriften: Der Sündenfall passierte von 14 Jahren
Der Sündenfall der Eigenkapitalregulierung passierte 1996: Die Banken durften für die Eigenmittelbestimmung eigene Modelle anwenden, die Aufsichtsbehörde gibt ihren Segen dazu. Das hat zur Krise beigetragen. Trotzdem soll das so bleiben.
Bankenregulierung: Das dümmste Risikomass
Das dümmste Risikomass misst die Risiken der Bank nur beim schönen Wetter. Stürme werden ausgeklammert. Das hat zur Finanzkrise beigetragen. Trotzdem soll alles so bleiben.
Dank an die Spekulanten, sie bringen den Regierungen Disziplin bei
Standpunkt in der Schweizer Bank Juli 2010: Dank an die Spekulanten
Expertengutachten über das Verhalten der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise
Das Bankgeheimnis muss in die Verfassung
Das schweizerische Bankgeheimnis steht unter verstärktem Druck von aussen. Es ist strafrechtlich geschützt durch den Art. 47 BankG. Eine Abstützung in der Bundesverfassung besteht offensichtlich nicht. Das Ziel des Bankgeheimnisses ist der Schutz des Bankkunden gegen die Verletzung seiner Privatsphäre durch die Bank deren Angestellte. Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre nicht gegen Verstösse des Staates und seiner Repräsentanten.
Die politische Diskussion um das Bankgeheimnis ist durch drei Irrtümer geprägt:
- Das Bankgeheimnis diene den Banken und dem Finanzplatz.
- Das Bankgeheimnis diene dem Schutz des Kunden vor der Verfolgung für Steuerhinterziehung.
- Die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug stehe im Dienste des Bankgeheimnisses und diene damit den Banken und dem Finanzplatz.
Es ist möglich und manchmal auch der Fall, dass die drei als Irrtümer bezeichneten Wirkungen eintreten, diese Wirkungen sind aber nicht das Ziel des Bankgeheimnisses. Zudem sind sie seltener geworden.
Dafür ist jetzt ein vierter Irrtum ans Licht getreten: Es sei das Anliegen des Bundesrates, das Bankgeheimnis und damit die Privatsphäre der Kunden zu schützen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Bundesrat hat der UBS durch einen Trick ermöglicht, sich aus der Sandwichposition zwischen Bankgeheimnis und Druck der amerikanischen Instanzen zu Lasten der Kunden zu befreien. Er hat die Interessen der grössten Schweizer Bank vor die Interessen der Kunden gestellt, und er hat dabei den Kunden den ihnen zustehenden Rechtsweg an die Schweizer Gerichte vermutlich verbarrikadiert.
Das Ereignis des Tages hat viele Konsequenzen. Die innenpolitische Folgerung lautet: Das Bankgeheimnis gehört in die Verfassung, dann ist es auch verbindlich für die Regierung und das Parlament, und nicht nur für die Banken und ihre Angestellten.
Das Thema ist nicht neu. Im Dezember 2003 hiess der Nationalrat mit 113 zu 69 Stimmen eine parlamentarische Initiative der SVP zur Verankerung des Bankgeheimnisses in der Verfassung gut. Zweieinhalb Jahre folgt der Nationalrat jedoch mit 112 zu 43 Stimmen dem Antrag, die Initiative abzuschreiben. Folgerichtig werden auch die entsprechenden Standesinitiativen der Kantone Aargau, Tessin, Genf, Basel-Landschaft, Zürich und Zug abgelehnt. Nach Meinung der Mehrheit der Nationalratskommission ist die Ergänzung der Bundesverfassung «aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen» nicht mehr nötig. Geändert haben sich die Rahmenbedingungen vorab dadurch, „dass das Bankgeheimnis bei bilateralen Abkommen mit der EU gewahrt werden konnte.“
Das Ereignis des Tages zeigt nun, dass der Bundesrat nicht willens und in der Lage ist, den von ihm versprochenen Schutz der finanziellen Privatsphäre zu gewährleisten. Das Dossier gehört deshalb in andere Hände. Es ist Zeit, das Thema der Verankerung in der Verfassung dem Volk zum Entscheid vorzulegen.