Das Bundesgericht fällte einen fatalen Fehlentscheid. Es glaubte, die Anordnung der Herausgabe amerikanischer Kundendaten der UBS durch die FINMA sei nötig gewesen, um gravierende Konsequenzen für die Schweiz abzuwenden. Das ist falsch. Es ging damals nur darum, “den Arsch der Verwaltungsräte der UBS zu retten”.
Lesen Sie meinen Beitrag in der Weltwoche vom 21. Juli 2011: Unsinn aus Lausanne