Der Bundesrat darf das Grossbankenthema nicht auf die lange Bank schieben
Das „Too big to Fail“ Problem darf nicht aufgeschoben werden.
Genau dies ist jetzt aber im Gange. Der Bundesrat hat am 26. August der Verschiebung des Schlussberichtes seiner Expertenkommission zugestimmt. Als Grund dafür wird angegeben, man wolle „das Vorliegen eines internationalen Konsenses über die Kalibrierung von Basel III“ zu den Eigenkapitalvorschriften abwarten. Formell beträgt der Aufschub nur einen Monat, bis Ende September. Aber dannzumal wird dieser internationale Konsens auch nicht vorliegen. Zudem wird der internationale Konsens sehr im Dienste der grossen Banken dieser Welt stehen. Bei der Arbeit der Expertenkommission geht es um viel mehr und um Grundsätzlicheres als um irgendwelche Formeln und Zahlen zum Eigenkapital.
Zuerst geht es darum, zur Reduktion der „Too big to fail“ Problematik eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche besondere Anforderungen an systemrelevante Banken in stellt. Bei einer gesetzlichen Verankerung wird die FINMA in Zukunft verpflichtet werden, geeignete Massnahmen zu ergreifen. Dann müssen wir nicht mehr im Nachhinein darüber streiten, ob die Aufsicht „versagt“ habe. Die FINMA braucht einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag. Vor allem auf dem Gebiet der Einflussnahme auf die Organisationsstruktur fehlt der Aufsicht heute die Kompetenz. Aber auch für die Bereiche Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung sind Sonderregelungen gesetzliche zu verankern. Vor allem sollen solche Vorschriften für systemrelevante Banken progressiv ausgestaltet werden können. Wenn Banken ihre Systemrelevanz reduzieren, werden sie mit tieferen Anforderungen belohnt.