Das Bankgeheimnis muss in die Verfassung

geschrieben am 20. Februar 2009 in der Kategorie Regulierung

Das schweizerische Bankgeheimnis steht unter verstärktem Druck von aussen. Es ist strafrechtlich geschützt durch den Art. 47 BankG. Eine Abstützung in der Bundesverfassung besteht offensichtlich nicht. Das Ziel des Bankgeheimnisses ist der Schutz des Bankkunden gegen die Verletzung seiner Privatsphäre durch die Bank deren Angestellte. Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre nicht gegen Verstösse des Staates und seiner Repräsentanten.

Die politische Diskussion um das Bankgeheimnis ist durch drei Irrtümer geprägt:

  1. Das Bankgeheimnis diene den Banken und dem Finanzplatz.
  2. Das Bankgeheimnis diene dem Schutz des Kunden vor der Verfolgung für Steuerhinterziehung.
  3. Die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug stehe im Dienste des Bankgeheimnisses und diene damit den Banken und dem Finanzplatz.

Es ist möglich und manchmal auch der Fall, dass die drei als Irrtümer bezeichneten Wirkungen eintreten, diese Wirkungen sind aber nicht das Ziel des Bankgeheimnisses. Zudem sind sie seltener geworden.

Dafür ist jetzt ein vierter Irrtum ans Licht getreten: Es sei das Anliegen des Bundesrates, das Bankgeheimnis und damit die Privatsphäre der Kunden zu schützen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Bundesrat hat der UBS durch einen Trick ermöglicht, sich aus der Sandwichposition zwischen Bankgeheimnis und Druck der amerikanischen Instanzen zu Lasten der Kunden zu befreien. Er hat die Interessen der grössten Schweizer Bank vor die Interessen der Kunden gestellt, und er hat dabei den Kunden den ihnen zustehenden Rechtsweg an die Schweizer Gerichte vermutlich verbarrikadiert.

Das Ereignis des Tages hat viele Konsequenzen. Die innenpolitische Folgerung lautet: Das Bankgeheimnis gehört in die Verfassung, dann ist es auch verbindlich für die Regierung und das Parlament, und nicht nur für die Banken und ihre Angestellten.

Das Thema ist nicht neu. Im Dezember 2003 hiess der Nationalrat mit 113 zu 69 Stimmen eine parlamentarische Initiative der SVP zur Verankerung des Bankgeheimnisses in der Verfassung gut. Zweieinhalb Jahre folgt der Nationalrat jedoch mit 112 zu 43 Stimmen dem Antrag, die Initiative abzuschreiben. Folgerichtig werden auch die entsprechenden Standesinitiativen der Kantone Aargau, Tessin, Genf, Basel-Landschaft, Zürich und Zug abgelehnt. Nach Meinung der Mehrheit der Nationalratskommission ist die Ergänzung der Bundesverfassung «aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen» nicht mehr nötig. Geändert haben sich die Rahmenbedingungen vorab dadurch, „dass das Bankgeheimnis bei bilateralen Abkommen mit der EU gewahrt werden konnte.“

Das Ereignis des Tages zeigt nun, dass der Bundesrat nicht willens und in der Lage ist, den von ihm versprochenen Schutz der finanziellen Privatsphäre zu gewährleisten. Das Dossier gehört deshalb in andere Hände. Es ist Zeit, das Thema der Verankerung in der Verfassung dem Volk zum Entscheid vorzulegen.

Interview “Der Bund”: Schnapsideen

geschrieben am 14. Februar 2009 in der Kategorie Allgemein

Christoph Blocher als UBS-Verwaltungsrat? Hans Geiger hält davon nichts. In der Kontroverse um die Milliarden-Boni findet er, diese Boni seien möglicherweise sogar zu stark gekürzt worden. Die UBS, so «wie sie bisher funktionierte», sei aber «zu gross für die Schweiz».

http://www.derbund.ch/zeitungen/samstagsinterview/Das-ist-eine–absolute-Schnapsidee/story/24115384

Finanzgeschäfte bestehen nicht nur aus Mathematik

geschrieben am 3. Februar 2009 in der Kategorie Medienberichte

mehr_als_mathematik

Banken und Vertrauen, Abschiedsvorlesung Mai 2008

geschrieben am in der Kategorie Allgemein,Banken und Finanzen,Finanzplatz

banken_und_vertrauen_08_05_27