Zum Steuerstreit und -wettbewerb
Die EU übt seit Februar öffentlich steigenden Druck auf die Schweiz aus und erklärt Steuerpraktiken einzelner Kantone als illegal. Sie beruft sich auf das Freihandelsabkommen von 1972, unter dem sie während 35 Jahren den Steuerwettbewerb mit der Schweiz akzeptiert hatte. Dass sich die EU im Dialog mit der Schweiz nicht an die diplomatischen Gepflogenheiten des vertraulichen Gesprächs gehalten und den Angriff in der Öffentlichkeit lanciert hatte, zeigt, worum es ihr tatsächlich geht: Nicht um eine Sachfrage, sondern um eine Frage der Macht. Damit gibt uns Brüssel auch gleich den Tarif für sein zukünftiges Verhalten durch. Die geschlossene Reaktion der Schweiz und des Bundesrates ist entsprechend ausgefallen: Selbst Aussenministerin Calmy-Rey, fürwahr keine EU-Kritikerin, bezeichnete die EU Forderungen als nicht akzeptabel. Nur die Sozialdemokratische Partei drängt auf eine einvernehmliche Lösung. Der Vorstoss kommt ihren etatistischen Bestrebungen zur Harmonisierung der staatlichen Kontrolle über Land und Leute sichtlich gelegen. Der Steuerwettbewerb stelle tatsächlich ein Problem dar, sagt die SP. Ich denke, der föderalistische Steuerwettbewerb unter Kantonen und Gemeinden ist eine der grossen Stärken der Schweiz. Kantone und Gemeinden, die unter zu hohen Steuern leiden, können sie senken. Dass sich dies lohnt, zeigen die Nachbarkantone von Zürich.
Was ist zu tun? Beim sogenannten Steuerstreit geht es um zwei verschiedene Aspekte: Einerseits darum, wer Recht hat, andererseits darum, wer gewinnt. Im Steuerstreit muss der Bundesrat Recht behalten. Das Erheben von Steuern gehört zu den zentralen Merkmalen nationaler Souveränität. Die Schweiz hat keinen völkerrechtlichen Vertrag unterschrieben, welcher ihre steuerliche Unabhängigkeit beschränkt, und sie sollte einen solchen Vertrag weder verhandeln noch abschliessen. Die Steuerautonomie ist nicht verhandelbar.
Die EU darf sich nicht in die Steuerhoheit der Schweiz und ihrer Kantone einmischen. Es ist richtig, dass wir mit der EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, welches in einem gsetzlichen Rahmenpaket selektive staatliche Beihilfe bei der Unternehmensbesteuerung verbietet. Die Betonung liegt hier aber auf “selektiv”. Ein Beispiel für selektive Steuerbeihilfe wäre, wenn ein Amt einem Unternehmen günstigere Konditionen als einem Konkurrenten anbietet. Das verzerrt den Wettbewerb und ist falsch.
Was die EU nun der Schweiz anschwärzt, its dass gewisse Kantone (wie bspw. unser Nachbarkanton Zug) bei der Besteuerung von Holding- und ähnlichen Gesellschaften selektive Steuerbeihilfe gewähren soll. Tatsächlich hat das mit selektiver Steuerbeihilfe aber überhaupt gar nichts zu tun! Bei der Besteuerung von Holdinggesellschaften wird nicht eine bestimmt Unternehmung bevorzugt behandelt, auch nicht eine “bestimmte Gruppe von Unternehmen”! Im Beispiel Kanton Zug werden sämtliche Unternehmen genau gleich behandelt. Der Vorwurf der Selektivität ist damit unbegründet.
Nur weil die EU es als unfair empfindet, dass die SChweiz über ein besseres Steuersystem verfügt und auf steueroptimierende Firmen wie ein Magnet wirkt, darf sie der Schweiz ihr EU-Recht nicht aufzwingen. Die Schweiz verlöre dadurch ihre Souveränität und die Kantone ihre Steuerhoheit! Zudem geht dadurch aus ökonomischer Sicht der für alle Beteiligten so wertvolle Steuerwettbewerb verloren, was zu Ineffizienz führen würde.
Die Steuerhoheit der Schweizer Kantone soll und wird auch in Zukunft unantastbar bleiben.
Kommentar by Renato Staubli — 2. Mai 2007 @ 12:19
Besonders witzig wirds dann, wenn die EU durchkommt mit ihrem Antrag, dass die Holdinggesellschaften besteuert werden müssen. Denn mit den neuen Steuererträgen, die die Kantone daraus machen, können sie wiederum die Gewinnsteuer senken. Die Schweiz würde dadurch gar nicht an Attraktivität verlieren, im Gegenteil! Womöglich sogar zulegen und Gewinnsteuertiefländern wie Irland und Zypern die Stirn bieten.
Kommentar by - — 3. Mai 2007 @ 2:08